Baumkontrolle zur Verkehrssicherungspflicht

Baumeigentümer sind per BGB verpflichtet, Gefahren, die von Ihren Bäumen ausgehen, zu vermeiden. Somit muß die Verkehrsichheit gewährleistet werden. Doch nur die wenigsten Baumeigentümer verfügen über die fachliche Kompetenz Ihre Bäume zu bewerten.

Genau für diesen Zweck gibt es zertifizierte Baumkontrolleure, die gemäß Baumkontrollrichtlinie der FLL die Regelkontrolle jährlich ausführen können.

Die visuelle Kontrolle der Bäume findet als Regelkontrolle einmal jährlich statt. Nach Starkwindereignissen ist eine Zusatzkontrolle erforderlich. Die Kontrolle der jeweiligen Bäume wird schriftlich protokolliert und eventuell erfoderliche Maßnahmen werden festgehalten ( z.B. Schnittmaßnahmen, Totholzentfernung, Kronensicherung oder weitere eingehende Untersuchungen.). Somit gewährt der Baumkontrolleur die Verkehrsicherheit für den Zeitraum von 12 Monaten.

Wir führen für Sie gerne die Baumkontrollen durch.

Ebenfalls stehen wir Ihnen zur Seite bei der Erstellung eines Baumkatasters in den verschiedenen Varianten. Sei es eine rein schriftliche Erstellung oder eine digitale Erstellung mit GIS oder GPS Koordinaten.

Zusätzlich beraten wir Sie gerne bei Fragen zum Nachbarschaftsrecht oder zu verursachten Schäden an Bäumen, z.B. durch Anfahrschäden oder Wurzelschäden.

Die Bewertung von durchgeführten Schnittmaßnahmen gemäß ZTV Baumpflege, sowie eine Schadensberechnung nach Methode Koch fallen ebenfalls in unser Aufgabengebiet.

Beispiele für Baumschäden